Der Ursprung des östlich der historischen Altstadt gelegenen Scheunenviertels reicht bis in das 17. Jahrhundert zurück. Nach dem verheerenden Stadtbrand von 1684 wurden auf Anordnung des Grafen Otto II. von Schwerin die Ackerbürger-Scheunen als geschlossenes Viertel vor den Stadttoren neu errichtet. Noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts dominierte Lehmfachwerk mit Strohdeckung. Erst dann wurde massiv gebaut. Das heutige Bild wird geprägt durch rote Mauerziegel.
Das historische Scheunenviertel veranschaulicht eine wichtige Etappe der baugeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Entwicklung Altlandsbergs als Ackerbürgerstadt und stellt ein außerordentliches baugeschichtliches Zeugnis von überregionaler Bedeutung innerhalb des Landes Brandenburg dar.
Das historische Scheunenviertel wurde deshalb mit Datum vom 20. Juni 2005 unter der Bezeichnung „Scheunenviertel Bollensdorfer Weg, Fredersdorfer Straße und Strausberger Straße in 15345 Altlandsberg“ als Einzeldenkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen.
Im denkmalpflegerischen Gutachten vom 20. Juni 2005 wird die Einmaligkeit des nach 1684 entstandenen Altlandsberger Scheunenviertels hervorgehoben. Diese Einmaligkeit ist begründet durch die besondere städtebauliche Gliederung des Gebietes. Dies ist gegeben durch die stahlenförmige, drei Ausfallstraßen begleitende Reihung der Scheunen. Der Denkmalwert des „Historischen Scheunenviertels“ ist durch seine außerordentliche stadt- und siedlungsgeschichtliche sowie städtebauliche Bedeutung begründet:
Für die Scheunenbesitzer bedeutet das, dass für alle geplanten Maßnahmen eine denkmalrechtliche Erlaubnis auf der Grundlage des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises MOL, Klosterstraße14 in 15344 Strausberg, einzuholen ist.